Energiekosten sparen und Förderungen sichern

Gebäudesanierung

Die Sanierung von Gebäuden sowie die Umsetzung einzelner Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz werden derzeit mit einer Vielzahl von Programmen umfangreich gefördert. Selbst kleinere Anpassungen am Gebäude, wie zum Beispiel der Einbau einer energieeffizienten Beleuchtung (NWG) sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren (WG/NWG), werden bereits gefördert. Bei Einzelmaßnahmen an Gebäuden erhalten Sie eine Förderung von bis zu 40 Prozent. Das besonders lohnende an einigen Maßnahmen: Die Kosten zur Umsetzung tragen sich nur durch die Einsparung von Energiekosten bereits nach zwei Jahren von selbst! Die Erstattung aus der Förderung erhalten Sie zusätzlich. 

Kontaktieren Sie uns jetzt ganz unverbindlich wir finden die für Sie passende Fördermöglichkeit!

Über uns

Überblick

Folgende Förder-Teilprogramme umfasst die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

  1. „Wohngebäude (BEG EG) – Sanierung von Gebäuden“
  2. „Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung von Nichtwohngebäuden“
  3. „Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden“
  4. „Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN) – Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden“

Für Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen

Die wichtigsten Infos zur BEG

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen.

Per Zuschuss zu den Investitionskosten gefördert werden Einzelmaßnahmen zur Sanierung, zum Beispiel der Austausch einer alten, fossilen Heizung durch eine Erneuerbare-Energien-basierte Heizung oder Maßnahmen zur Dämmung an der Außenhülle (BEG Einzelmaßnahmen). Diese Zuschüsse können beim BAFA beantragt werden.

Über zinsvergünstigte Kredite plus Tilgungszuschuss gefördert werden auch systemische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf ein Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Niveau (BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude) sowie klimafreundliche Neubauten (BEG Klimafreundlicher Neubau). Diese Förderkredite können bei der KfW beantragt werden.

  • Förderanträge müssen grundsätzlich vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt dabei der „Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags“. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen allerdings vor Antragstellung erbracht werden. Vorbereitende Maßnahmen (z. B. Aufräumarbeiten, Abrissarbeiten, Bodenuntersuchungen etc.) auf dem Grundstück sind ebenfalls vor Antragstellung erlaubt.
  • Die Beantragung kann ausschließlich durch zertifizierte Energieberater erfolgen.
  • Leistungen eines Energieberaters können mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Mit der BEG EM werden Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden wie nachfolgend dargestellt gefördert: